Leitfaden

ECTS
im Studiengang
Marine Umweltwissenschaften
an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

(Stand: März 2002)

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1. Vorbemerkung

Dieser Leitfaden soll die Umsetzung der Anforderungen des ECTS (European Credit Transfer System) im Studiengang Marine Umweltwissenschaften für Studierende und Lehrende transparent machen und regeln.

Allgemeine Informationen zu ECTS sind zentral unter folgender Netz-Adresse abrufbar: www.admin.uni-oldenburg.de/aaa/de/ects/index.htm

Die folgenden ECTS-Regelungen berühren die Diplom-Prüfungsordnung des Studiengangs Marine Umweltwissenschaften ausdrücklich nicht.


2. Für welche Studierenden ist ECTS wichtig?

Ein Studium im ECTS ist zunächst für alle Gaststudierende, die von ausländischen Universitäten nach Oldenburg kommen, von Interesse. Dieser Studierendenkreis sollte unbedingt im ECTS studieren.

Für einzelne Studierende der Marinen Umweltwissenschaften empfiehlt sich ein Studium im ECTS: Wer plant, später einen Studienabschluss im Ausland und nicht in MUWI zu erwerben, sollte sich möglichst von Beginn des Studiums an Studienumfang und Studienleistungen nach ECTS bestätigen lassen. Damit ist jedoch für Studierende wie Lehrende ein höherer Prüfungsaufwand verbunden, so dass sich ECTS-Interessierte diesen Schritt sorgfältig überlegen sollten. Allerdings ist auch sehr mühsam und in manchen Fällen auch unmöglich, im Nachhinein ECTS-Bescheinigungen für deutlich zurückliegende Veranstaltungen zu erhalten.

Studierende der Marinen Umweltwissenschaften, die einen Auslandsaufenthalt planen aber einen MUWI-Abschluss erwerben wollen, brauchen sich nicht am ECTS zu beteiligen. Hier bringt ein Studium (in Oldenburg) im ECTS keine Vorteile sondern nur Mehraufwand.


3. Welche Lehrenden wirken beim ECTS mit?

Grundsätzlich beteiligen sich alle Lehrenden des Studiengangs an der Umsetzung des ECTS. Für die Organisation der Leistungsüberprüfung und die Ausstellung der ECTS-Bescheinigung ist aber ausschließlich die Koordinatorin oder der Koordinator des besuchten Moduls verantwortlich. Sie bzw. er entscheidet auch zusammen mit den weiteren Lehrenden des Moduls über Art und Umfang der Leistungsüberprüfung aus dem im Weiteren dargestellten Katalog.


4. Was sind die Voraussetzungen für eine ECTS-Bescheinigung?

Die Studierenden, für die ein ECTS-Studium interessant ist (siehe 2.), benötigen ECTS-Bescheinigungen die einzeln für jedes besuchte Modul sowohl den Studienumfang als auch die individuelle Studienleistungen belegt. Dies erfordert eine Prüfung und Bewertung der Leistungen, und dies ggf. zusätzlich zu den sonstigen im Modul von den Studierenden geforderten Arbeiten.


5. Wie erfolgt die Anmeldung zu einem Modul?

ECTS-Studierende melden sich in der Regel bei Beginn der Lehrveranstaltungen eines Moduls bei dessen Koordinatorin oder Koordinator formlos schriftlich als ECTS-Studentin oder als ECTS-Student an. Dabei sollen inhaltliche und organisatorische Aspekte besprochen und vor allem Einzelheiten der Leistungsüberprüfung erläutert werden.

Die Koordinatorin oder der Koordinator wird anschließend alle Lehrenden über die Anmeldung der ECTS-Studierenden informieren.

Die Anmeldung zu einem Modul kann wiederholt werden.

6. Welche Möglichkeiten der Leistungsüberprüfung gibt es?

Die Koordinatorin bzw. der Koordinator legt mit den weiteren Lehrenden des Moduls fest, auf welcher Grundlage die im Modul von einer Studentin bzw. einem Studenten erbrachten Leistungen evaluiert werden. Die Überprüfung darf sich ausschließlich auf Inhalte des Moduls beziehen und sollte möglichst die im Modul regelmäßig von allen teilnehmenden Studierenden zu erbringenden Leistungen maßgeblich berücksichtigen; eine Berücksichtigung mehrerer überprüfbarer Leistungen ist möglich. Überprüfbare Leistungen sind zum Beispiel:

  • Praktikumsprotokoll,
  • Übungsaufgabe/Hausarbeit,
  • Referat mit schriftlicher Dokumentation,
  • Essay / Fallbearbeitung,
  • mündliche Kurzprüfung durch zwei Lehrende (max. 20 min),
  • Objekte/Produkte (Versuchsaufbau, Software-Programm, o.ä.).

Es ist möglich, dass mehrere Studierende gemeinsam eine Leistung erbringen, doch müssen dann die einzelnen Teilleistungen erkennbare und bewertbare Bestandteile der Gesamtleistung darstellen.

Art und Umfang der Überprüfung wird den ECTS-Studierenden in der Regel bei ihrer Anmeldung zum Modul durch die Koordinatorin oder den Koordinator erläutert.

Die Lehrenden des Moduls werden, soweit sie in die Leistungsüberprüfung eingebunden sind, die Ergebnisse der Überprüfungen unverzüglich nach deren Abschluss an die Koordinatorin oder den Koordinator geben. Sie oder er ermittelt daraus eine Gesamtbeurteilung unter Gewichtung der Einzelergebnisse entsprechend dem Anteil der überprüften Inhalte am Gesamtumfang des Moduls.

Ist ein Modul ggf. in allen Einzelveranstaltungen erfolgreich studiert worden, d.h., es sind alle Teile der Überprüfung mindestens mit "E" absolviert worden (vgl. 7.), erhält die ECTS-Studentin oder der ECTS-Student von der Koordinatorin oder dem Koordinator eine ECTS-Bescheinigung (Anlage "ECTS certification)".

7. Welches Notensystem greift?

Damit die Vergleichbarkeit mit der ausländischen Notengebung sichergestellt ist, wird eine international gebräuchliche Notenbezeichnung genutzt. Dabei sind die folgenden von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Buchstaben zu verwenden:

A

hervorragend / excellent

 

ausgezeichnete Leistung und nur wenige Fehler
outstanding performance with only minor erros

B

sehr gut / very good

 

überdurchschnittliche Leistung aber einige Fehler
above the average standard but with some minor errors

C

gut / good

 

insgesamt solide Leistung jedoch mit einigen grundlegenden Fehlern
generally sound work with a number of notable errors

D

befriedigend / satisfactory

 

mittelmäßig mit deutlichen Mängeln
fair but with significant shortcomings

E

ausreichend/sufficient

 

Leistung, die den Mindestanforderungen genügt
performance meets the minimum criteria

FX

mangelhaft / fail

 

einige Verbesserungen sind erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können
some more work required before the credit can be awarded

F

ungenügend / fail

 

erhebliche Verbesserungen sind erforderlich
considerable further work is required