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1.
Vorbemerkung
Dieser
Leitfaden soll die Umsetzung der Anforderungen des ECTS
(European Credit Transfer System) im Studiengang Marine Umweltwissenschaften
für Studierende und Lehrende transparent machen
und regeln.
Allgemeine
Informationen zu ECTS sind zentral unter folgender Netz-Adresse
abrufbar: www.admin.uni-oldenburg.de/aaa/de/ects/index.htm
Die folgenden
ECTS-Regelungen berühren die Diplom-Prüfungsordnung
des Studiengangs Marine Umweltwissenschaften ausdrücklich
nicht.
2. Für welche
Studierenden ist ECTS wichtig?
Ein Studium
im ECTS ist zunächst für alle Gaststudierende,
die von ausländischen Universitäten nach Oldenburg kommen,
von Interesse. Dieser Studierendenkreis sollte unbedingt im ECTS
studieren.
Für
einzelne Studierende der Marinen Umweltwissenschaften empfiehlt
sich ein Studium im ECTS: Wer plant, später einen Studienabschluss
im Ausland und nicht in MUWI zu erwerben, sollte sich möglichst
von Beginn des Studiums an Studienumfang und Studienleistungen nach
ECTS bestätigen lassen. Damit ist jedoch für Studierende
wie Lehrende ein höherer Prüfungsaufwand verbunden, so
dass sich ECTS-Interessierte diesen Schritt sorgfältig überlegen
sollten. Allerdings ist auch sehr mühsam und in manchen Fällen
auch unmöglich, im Nachhinein ECTS-Bescheinigungen für
deutlich zurückliegende Veranstaltungen zu erhalten.
Studierende
der Marinen Umweltwissenschaften, die einen Auslandsaufenthalt
planen aber einen MUWI-Abschluss erwerben wollen, brauchen
sich nicht am ECTS zu beteiligen. Hier bringt ein Studium
(in Oldenburg) im ECTS keine Vorteile sondern nur Mehraufwand.
3. Welche Lehrenden
wirken beim ECTS mit?
Grundsätzlich
beteiligen sich alle Lehrenden des Studiengangs an der Umsetzung
des ECTS. Für die Organisation der Leistungsüberprüfung
und die Ausstellung der ECTS-Bescheinigung ist aber ausschließlich
die Koordinatorin oder der Koordinator des besuchten Moduls
verantwortlich. Sie bzw. er entscheidet auch zusammen mit den weiteren
Lehrenden des Moduls über Art und Umfang der Leistungsüberprüfung
aus dem im Weiteren dargestellten Katalog.
4. Was sind die Voraussetzungen
für eine ECTS-Bescheinigung?
Die Studierenden,
für die ein ECTS-Studium interessant ist (siehe 2.), benötigen
ECTS-Bescheinigungen die einzeln für jedes besuchte Modul sowohl
den Studienumfang als auch die individuelle Studienleistungen belegt.
Dies erfordert eine Prüfung und Bewertung der Leistungen,
und dies ggf. zusätzlich zu den sonstigen im Modul von den
Studierenden geforderten Arbeiten.
5. Wie erfolgt die
Anmeldung zu einem Modul?
ECTS-Studierende
melden sich in der Regel bei Beginn der Lehrveranstaltungen
eines Moduls bei dessen Koordinatorin oder Koordinator formlos
schriftlich als ECTS-Studentin oder als ECTS-Student an. Dabei sollen
inhaltliche und organisatorische Aspekte besprochen und vor allem
Einzelheiten der Leistungsüberprüfung erläutert werden.
Die
Koordinatorin oder der Koordinator wird anschließend alle
Lehrenden über die Anmeldung der ECTS-Studierenden
informieren.
Die Anmeldung
zu einem Modul kann wiederholt werden.
6.
Welche Möglichkeiten der Leistungsüberprüfung gibt
es?
Die
Koordinatorin bzw. der Koordinator legt mit den weiteren Lehrenden
des Moduls fest, auf welcher Grundlage die im Modul von einer Studentin
bzw. einem Studenten erbrachten Leistungen evaluiert werden. Die
Überprüfung darf sich ausschließlich auf
Inhalte des Moduls beziehen und sollte möglichst die im
Modul regelmäßig von allen teilnehmenden Studierenden
zu erbringenden Leistungen maßgeblich berücksichtigen;
eine Berücksichtigung mehrerer überprüfbarer Leistungen
ist möglich. Überprüfbare Leistungen sind zum Beispiel:
- Praktikumsprotokoll,
- Übungsaufgabe/Hausarbeit,
- Referat mit schriftlicher
Dokumentation,
- Essay / Fallbearbeitung,
- mündliche Kurzprüfung
durch zwei Lehrende (max. 20 min),
- Objekte/Produkte (Versuchsaufbau,
Software-Programm, o.ä.).
Es ist
möglich, dass mehrere Studierende gemeinsam eine Leistung
erbringen, doch müssen dann die einzelnen Teilleistungen erkennbare
und bewertbare Bestandteile der Gesamtleistung darstellen.
Art
und Umfang der Überprüfung wird den ECTS-Studierenden
in der Regel bei ihrer Anmeldung zum Modul durch die
Koordinatorin oder den Koordinator erläutert.
Die Lehrenden
des Moduls werden, soweit sie in die Leistungsüberprüfung
eingebunden sind, die Ergebnisse der Überprüfungen
unverzüglich nach deren Abschluss an die Koordinatorin
oder den Koordinator geben. Sie oder er ermittelt daraus eine
Gesamtbeurteilung unter Gewichtung der Einzelergebnisse entsprechend
dem Anteil der überprüften Inhalte am Gesamtumfang des
Moduls.
Ist ein
Modul ggf. in allen Einzelveranstaltungen erfolgreich studiert
worden, d.h., es sind alle Teile der Überprüfung mindestens
mit "E" absolviert worden (vgl. 7.), erhält die ECTS-Studentin
oder der ECTS-Student von der Koordinatorin oder dem Koordinator
eine ECTS-Bescheinigung (Anlage "ECTS certification)".
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